Überlandberechtigung - Streckenflugschein

Mit der Eintragung der Überlandberechtigung in deinen Para- oder Hängegleiterschein darfst du dich unter Einhaltung der Luftverkehrsregeln vom Flugberg entfernen und auf Strecke gehen.

Die Ausbildung

Zur Erlangung der Überlandberechtigung brauchst du eine erweiterte praktische und theoretische Ausbildung:

  • Hierzu gehören mindestens 20 Höhenflüge, davon mindestens 10 mit einem Höhenunterschied von mehr als 500 m und mindestens 10 mit einer Flugdauer von wenigstens je einer halben Stunde.
    Mindestens 10 dieser Flüge erfolgen unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers. Du kannst z.B während eines Sicherheitstrainings, Performance-Trainings oder Flugtechniktrainings die verschiedenen vorgeschriebenen Flugübungen (Flugtechnik und Abstiegshilfen) absolvieren und während eines Thermik- oder Streckenflugkurses die Flüge von über einer halben Stunde sammeln und die Techniken des Thermikfliegens üben.
    Die 10 restlichen Flüge kannst du auch mit Flugauftrag absolvieren.
  • 15 Unterrichtseinheiten in den Gegenständen: Navigation, Geographie, Meteorologie und Luftrecht.
  • Die Prüfung besteht aus einer multiple-choice Theorieprüfung, für die praktische Prüfung brauchst du einen dokumentierten Streckenflug mit einer Länge von mindestens 15 Kilometern auf einer festgelegten Übungsstrecke einer Flugschule.

Dein Antrag auf Erteilung der Überlandberechtigung wird von der Flugschule geprüft und dann an den Österreichischen Aeroclub weitergeleitet. Dieser trägt dann die Erweiterung in deinen Hänge- oder Paragleiterschein ein.