Versicherungen

Luftfahrthaftpflichtversicherung

Jeder Halter eines Paragleiters/Hängegleiters muss in Österreich und Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Luftfahrthaftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung deckt Schäden von nicht im Luftfahrzeug beförderten Personen und/oder Sachschäden von Dritten, die durch den Betrieb des Luftfahrzeugs verursacht worden sind.

Tritt der Schaden durch schuldhaftes oder auch nicht schuldhaftes Verhalten (Gefährdungshaftung) des Piloten ein, ist die Haftung des Halters nach LFG auf einen Betrag von 500.000 SZR* (Österreich) bzw. nach LuftVG auf einen Betrag von ca. 750.000 SZR* (Deutschland) beschränkt. Bei Verschulden (Fahrlässigkeit oder Absicht) des Piloten (Verschuldenshaftung) kann unter Umständen eine höhere Ersatzleistung entstehen. Die Deckungsumme der Halter-Haftpflichtversicherung sollte daher jedenfalls etwa 1,5 Mill. Euro sein.

Fliegst du während deiner Ausbildung ein Leihgerät der Flugschule oder später etwa ein Testgerät, wird diese als Halter eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Bei eigenem Gerät musst jedenfalls du eine solche Versicherung abschließen.

Schäden am Fluggerät und an der Ausrüstung, verursacht durch den Piloten, sind nur durch spezielle Kasko-Versicherungen gedeckt und in der Regel vom Piloten selbst zu tragen.

Passagierhaftpflichtversicherung

Jeder Halter eines Doppelsitzer Paragleiters bzw. Hängegleiters muss in Österreich immer eine gesetzlich vorgeschriebene Passagierhaftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung deckt im Falle eines Verschuldens Sach- und Personenschäden des Passagiers bis zur abgeschlossenen Deckungssumme.

Bergekostenversicherung

Diese Versicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Unter Bergung versteht man die Such- und Rettungsmaßnahmen für eine Person, die tatsächlich verunglückt ist. Oft übernehmen die Krankenkassen diese Kosten nicht oder nur anteilmäßig. Da diese Kosten oft sehr hoch sind, ist eine Bergekostenversicherung sehr sinnvoll.

Unfallversicherung

Auch diese Versicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei einem Freizeitunfall zahlt die Krankenkasse die medizinische Wiederherstellung im Krankenhaus. Sollten aber aus einem Freizeitunfall bleibende Schäden resultieren, so ist die/der Verunfallte auf sich alleine gestellt. Darum empfehlen wir allen auch eine Unfallversicherung. Bitte beachte: Private Unfallversicherungen decken im allgemeinen Verletzungen oder Schäden beim Fliegen nicht ab, wenn das Flugrisiko nicht zusätzlich abgedeckt wird.

Flugsportversicherer

Der österreichische Aeroclub bietet für Mitglieder entsprechende Versicherungen an: aeroclub.at/de/service/versicherungen

Versicherungsagentur für Flugsport (AXA Versicherungen)
Dorf 2
6345 Kössen
Tel.: +43(0)5375/5314, Fax: +43(0)5375/2160
Hotline: +43(0)676/511 28 25
Email: axa@fly-koessen.at

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